MP012 Markenpod – Internationaler Markenschutz

10. Dezember 2017

Internationaler Markenschutz ist ein wichtiges Thema. Maria Musica möchte nach ihrem Erfolg auf nationaler Ebene nun die Welt erobern. Dazu möchte sie ihre Marke MARIMBA im Ausland anmelden.

Falls “nur” Schutz im EU-Ausland wichtig ist, ist die einfachste Variante die Anmeldung einer sogenannten Gemeinschaftsmarke. Die Amtsgebühren sind zwar dreimal so hoch – dafür hat man dann aber ja auch Schutz in allen EU-Ländern. Das Anmeldeverfahren ist sehr ähnlich wie in Deutschland.

Falls man im Nicht-EU-Ausland Schutz braucht, so kann man in den jeweiligen Ländern nationale Marken anmelden. Wenn man die verschiedenen Auslandsvertreter nicht selbst koordinieren möchte, kann das natürlich der eigene Patentanwalt übernehmen.

Die interessanteste Variante ist aber sicherlich die sog. Internationale Registrierung. Die Allgemeinen Grundlagen habe ich unter www.markenpod.de/madrid leicht zugänglich gemacht. Seit 1891 existiert das Madrider Markenabkommen zur Anmeldung von sog. Internationalen Registrierungen und mittlerweile sind 92 Staaten Mitglied bei diesem Abkommen. Wichtige Ausnahmen gibt es natürlich- wie beispielsweise Kanada. Die Anmeldung geschieht für Deutsche Anmelder über das DPMA oder das HABM. diese Ämter leiten dann die Anmeldung an die WIPO weiter, die wiederum die einzelnen benannten Länder über die Anmeldung der Marke berichtet. Diese Länder prüfen dann nach ihren nationalen Gesetzen die Markenanmeldung. Falls die Länder keine Schutzverweigerung geltend machen, so genießt der Inhaber einer Internationalen Registrierung ein Markenrecht wie ein Bündel von lauter nationalen Marken. Dadurch, dass die Länder nach ihren nationalen Gesetzen prüfen, kann es durch die verschiedenen Fristen je nach Anzahl der Länder sehr kompliziert werden. Die Vertretung durch einen Patentanwalt wird daher empfohlen.

Stellt man später fest, dass man noch in weiteren Ländern Schutz benötigt, so kann man diese Länder relativ leicht nachbenennen.

Je nach sog. Basismarke kann es zu erheblichen Kostenunterschieden kommen. Daher ist es ratsam, vor der Anmeldung der Basismarke zu überlegen, ob es insgesamt günstiger wird, zuerst eine Deutsche Marke oder eine Gemeinschaftsmarke anzumelden. Für die doch recht komplexten Kosten habe ich unser Kostenmerkblatt der Kanzlei unter www.markenpod.de/irmerkblatt verfügbar gemacht.

Die IR Marke ist dann 5 Jahre ab Eintragung vom Schicksal der Basismarke abhängig. Geht die Basismarke in dieser Zeit unter, so erlischt auch die IR Marke.

Ein in der Praxis wichtiger Punkt ist die genaue Formulierung der Waren und Dienstleistungen. Dankenswerterweise hat das HABM eine Datenbank verfügbar gemacht, in der die Formulierung der Waren und Dienstleistungen beispielsweise in Deutschland, vor dem HABM oder in den USA abgeglichen werden kann. Die Datenbank finden Sie unter www.markenpod.de/klassen.

Falls Sie diese Folge vom Markenpod hilfreich fanden, so freue ich mich über Ihr Rating auf iTunes oder einen Tweet.

Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal!

Ihr Rolf Claessen

Comments have been closed.
markenpod.de © 2017